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Wer bekommt ein Haus?




In Absprache mit Pfarrer Georg und mit Zustimmung der Diözesen in Indien wurde vereinbart, dass Obdachlose, die um ein Haus ansuchen, schriftliche Anträge bei ihrem jeweiligen Ortspriester einzubringen haben. In jeder Pfarre, in der Anträge gestellt werden, wurde eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe gebildet, die die Anträge entgegennimmt.

Als Antragsrichtlinien gelten:

  1. Die vollkommene Bedürftigkeit und Mittellosigkeit der antragstellenden Familie.
  2. Die Mitglieder der antragstellenden Familie müssen sich bereit erklären, bei Errichtung des Hauses mitzuwirken.
  3. Freunde und Verwandte der antragstellenden Familie müssen sich bereit erklären, eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen am Bau zu helfen.
  4. Eine finanzielle Eigenleistung (in der Regel bis zu 5.000,-- Rupien = 120,-- Euro = ca. 4 Monatslöhne eines indischen Arbeiters) ist zu erbringen.
  5. Ein 15-jähriges Verkaufsverbot ist zur Kenntnis zu nehmen und wird in das Grundbuch eingetragen.

Um bei der Vergabe der Häuser so gerecht wie möglich zu sein, erarbeiteten die Arbeitsgruppen mit Pfarrer Michael, einem Freund von Georg und unter der Leitung von Francis Thaniyath, einem Bruder unseres Pfarrers Georg - er ist ebenfalls Priester - Kriterien für die Vergabe der Häuser.