Welche Verwaltungskosten entstehen dem Verein?


Die Mitglieder des österreichischen Vereines arbeiten ehrenamtlich, ebenso die vielen Helferinnen und Helfer, die bei der Organisation von Veranstaltungen mithelfen. Gemäß den Finanzrichtlinien werden Verwaltungskosten (Briefpapier, Postgebühren u. dgl.) vom Verein getragen.
Bei den indischen Organisationen mussten wir von der anfänglichen reinen Ehrenamtlichkeit abgehen. Die Organisation der Errichtung von Häusern (bis jetzt mehr als 500) erfordert einen Arbeitsaufwand, der nur mit entlohnter Vergabe von Leistungen abgewickelt werden kann.
Beispiel: Einzelne Mitglieder der ausführenden Organisationen übernehmen je nach örtlicher Entfernung bei 5 bis 8 Häusern die Bauaufsicht. Die Errichtung dauert ca. 8-10 Monate. Dafür erhalten sie pro Haus zwischen 22,-- und 27,-- Euro.
Die anfallenden Verwaltungskosten entsprechen prozentuell etwa denen, die auch in Österreich bei der Errichtung von Häusern anfallen. Außerordentliche Spesen, wie z. B. die Kosten für die vorgeschriebene alljährliche Überprüfung der Organisationen durch Steuerberater sind von den Organisationen zu tragen. 
|